Nachlassverfahren

Was ist ein Nachlassverfahren?

Das Nachlassverfahren (Art. 293 ff. SchKG) ist das zentrale Instrument des Sanierungsrechts. Das Ziel ist die Sanierung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners. Zu diesem Zweck gilt während der Dauer des Nachlassverfahrens ein Betreibungsstopp. Das bedeutet, der Schuldner kann nicht neu betrieben werden und laufende Betreibungen können nicht fortgesetzt werden. Während des Nachlassverfahrens führt der Schuldner unter Aufsicht des Sachwalters und mit gewissen Einschränkungen sein Tagesgeschäft weiter, Arbeitsplätze werden er-halten und es besteht Aussicht auf Besserung der wirtschaftlichen Situation. Das Nachlassverfahren liegt nicht nur im Interesse des Schuld-ners, sondern auch im denjenigen der Gläubiger, da diese mit einem besseren Ergebnis als im Falle des Konkurses des Schuldners rechnen können.

Die wesentlichen Unterschiede zum Konkurs liegen darin, dass erstens beim Nachlassverfahren mit Ausnahme des sog. Liquidationsver-gleichs nicht die vollständige Liquidierung der Vermögenswerte des Schuldners bezweckt wird. Zweitens kann der Schuldner weiterhin über sein Vermögen verfügen. Drittens müssen die vorhandenen Aktiven des Schuldners nicht so rasch als möglich und deshalb allenfalls zu ei-nem tiefen Preis liquidiert werden und letztlich ist nicht ein aufwendigeres und teureres Verfahren zu durchlaufen, in dem die Kosten vom Erlös vorab abgezogen werden, bevor die restlichen Aktiven unter den Gläubigern verteilt werden, was zu einem relativ tiefen Erlös des Gläubiger führen kann.

Wer darf ein Nachlassverfahren durchlaufen?

Es dürfen alle natürlichen und juristischen Personen, also Privatpersonen und Unternehmen jeglicher Rechtsform von der Nachlassstundung profitieren. Dies im Gegensatz zum Konkurs, welcher die Konkursfähigkeit voraussetzt und z.B. für nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen/Personen nicht zugänglich ist.

Was ist ein Nachlassvertrag?

Der Nachlassvertrag regelt die finanziellen Verhältnisse zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern, indem festgelegt wird, welche For-derungen, wann, auf welche Art bezahlt werden. Es ist zu unterscheiden zwischen dem aussergerichtlichen Nachlassvertrag gemäss Obligati-onenrecht und dem gerichtlichen gemäss Schuldbetreibungs- und Konkursrecht. Im Gegensatz zum aussergerichtlichen Nachlassvertrag, in dem der Schuldner mit jedem Gläubiger einzeln Vereinbarungen trifft, werden beim gerichtlichen Nachlassvertrag unter Mitwirkung und Auf-sicht des Gerichts, Mitwirkung des Sachwalters und mit Zustimmung einer bestimmten Mehrheit der Gläubiger die Schulden für sämtliche Gläubiger verbindlich regelt. Dabei gilt es, einen Kompromiss zwischen den Interessen der Gläubiger an der Befriedigung ihrer Forderungen und der Interessen des Schuldners an der Beibehaltung seiner wirtschaftlichen Existenz zu finden. Beim gerichtlichen Nachlassvertrag findet eine weitere Unterscheidung statt: ordentlicher Nachlassvertrag und Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung, wobei beim Letzteren ein Teil der Vermögenswerte abgetreten und liquidiert wird.

Was sind die Aufgaben des Sachwalters?

Der Sachwalter wird vom Gericht eingesetzt und mit einer amtlichen Aufgabe vertraut. Er vertritt im Nachlassverfahren die Interessen des Gläubigers und des Schuldners. Er leitet das Nachlassverfahren und übernimmt Aufgaben wie die Prüfung der Sanierungsaussichten, Überwa-chung der Geschäftstätigkeit des Schuldners, Aufnahme des Inventars, Entwurf des Nachlassvertrags, Berichterstattung an die Gläubiger und an das Nachlassgericht. Am Ende des Nachlassverfahrens kann der Sachwalter als Vollzieher des Nachlassvertrags oder falls das Verfahren mit einem Liquidationsvergleich abgeschlossen wird, als Liquidator eingesetzt werden.
Die Entschädigung der Sachwalter richtet sich nach der Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (GebV).

Die Insolvensis AG vereint die Experten im Bereich für Sanierungs- und Insolvenzverfahren.